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Sie erhalten unser kompaktes Taxonomie-Tool kostenfrei zum Download – weil wir überzeugt sind: Wer einmal damit arbeitet, will es nicht mehr missen.
Und wenn Sie mehr aus der EU-Taxonomie machen wollen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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Die EU-Taxonomieverordnung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des Green Deal. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig im Sinne der Verordnung gelten und schafft damit einheitliche Standards für Investoren, Unternehmen und Berichterstattungspflichten.
Für viele Unternehmen ist die Anwendung bereits heute verpflichtend – insbesondere im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Große Unternehmen müssen jährlich offenlegen, wie viel Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben mit nachhaltigen Tätigkeiten gemäß Taxonomie verbunden sind.
Auch kleinere Unternehmen geraten zunehmend unter Druck, da sie als Zulieferer oder Finanzierungsnehmer häufig indirekt nach Taxonomie-Informationen gefragt werden.
Eine Tätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie in einem der Anhänge der EU-Taxonomieverordnung aufgeführt ist – unabhängig davon, ob sie später als ökologisch nachhaltig im Sinne der Verordnung (taxonomiekonform) eingestuft werden kann.
Taxonomiefähigkeit ist also der erste Schritt: Sie zeigt an, dass eine Tätigkeit unter die Verordnung fällt und eine detaillierte Prüfung erforderlich wird – insbesondere im Hinblick auf:
Die Prüfung folgt meist einem strukturierten Ablauf:
Unser Tool unterstützt insbesondere Schritt 1 und 2 – als strukturierte Grundlage für die anschließende Detailprüfung auf Taxonomiekonformität.
Die EU-Taxonomieverordnung benennt sechs Umweltziele:
Eine Tätigkeit muss zur Erfüllung mindestens eines dieser Ziele wesentlich beitragen und darf kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigen, um taxonomiekonform zu sein.
Taxonomiefähig bedeutet: Die Tätigkeit ist in einem Anhang der Verordnung gelistet und fällt grundsätzlich unter den Anwendungsbereich.
Taxonomiekonform bedeutet: Die Tätigkeit erfüllt sämtliche Anforderungen der Verordnung, also:
Nur taxonomiekonforme Tätigkeiten dürfen im Rahmen der offiziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung als „ökologisch nachhaltig“ ausgewiesen werden.
Die EU-Taxonomie unterscheidet zwei besondere Kategorien:
Ob eine Tätigkeit transitorisch oder ermöglichend ist, ergibt sich aus ihrer Beschreibung in der Verordnung. In unserem Tool finden sich entsprechende Hinweise – eine endgültige Bewertung erfolgt aber im Kontext der Gesamtoffenlegung.
Die Taxonomieverordnung ist nicht nur ein Berichtspflichten-Thema – sie entwickelt sich zunehmend zu einem strategischen Steuerungsinstrument. Unternehmen, die ihre Tätigkeiten frühzeitig strukturiert erfassen, identifizieren nicht nur regulatorische Risiken, sondern auch Investitionschancen.
Taxonomiekonforme Aktivitäten können künftig Zugang zu nachhaltiger Finanzierung, Förderprogrammen oder Investorengeldern erleichtern – und verbessern die Positionierung gegenüber Kunden, Banken und Geschäftspartnern.
Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten, Lösungen zu besprechen und Ihnen den Einstieg in die ESG-Welt zu erleichtern.
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